Ein Kfz-Sachgutachter erstellt unabhängige Gutachten rund um Fahrzeuge. Hauptaufgabe ist die fachgerechte Bewertung von Unfallschäden, Fahrzeugwerten und technischen Mängeln. Das Gutachten dient als Grundlage für Versicherungen, Gerichte, Anwälte oder private Auftraggeber.
Sobald Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, empfiehlt es sich, sofort einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachgutachter zu beauftragen. Auch bei strittigen Schäden, Fahrzeugbewertungen, Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie bei Oldtimern oder Leasingrückgaben ist ein Gutachter sinnvoll.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Für den Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Ein Kostenvoranschlag enthält lediglich Reparaturkosten. Ein Gutachten hingegen ist deutlich umfangreicher und berücksichtigt u. a.:
In der Regel ab ca. 750–1.000 € Schadenhöhe (Bagatellschadengrenze). Unterhalb dieser Grenze genügt meist ein Kostenvoranschlag.
Die Wertminderung beschreibt den bleibenden Minderwert eines Fahrzeugs nach einem reparierten Unfallschaden. Besonders bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen ist sie relevant und wird im Gutachten berücksichtigt.
Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ auf einen Mietwagen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Reparaturdauer.
Die Begutachtung dauert meist 30–60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel **innerhalb von 24–48 Stunden.
Die Begutachtung kann erfolgen:
Nein. Das Fahrzeug darf nicht repariert werden, bevor das Gutachten erstellt wurde. Andernfalls können wichtige Ansprüche verloren gehen.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder nahe daran liegen.
Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Er wird anhand regionaler und überregionaler Marktangebote ermittelt.
Ja. Sie können das Fahrzeug behalten und erhalten die *Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert* ausgezahlt.
Ein Beweissicherungsgutachten dokumentiert den Zustand eines Fahrzeugs, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden – z. B. vor Reparaturen oder bei strittigen Schäden.
Ja. Auf Wunsch arbeiten wir mit verkehrsrechtlich spezialisierten Anwälten zusammen, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Nein. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Versicherung und entlasten Sie vollständig.
Ja. Unsere Gutachten werden nach anerkannten Richtlinien erstellt und sind gerichtsfest.
Ja. Wir arbeiten weisungsfrei und unabhängig von Versicherungen und Werkstätten – ausschließlich in Ihrem Interesse.
Sie erreichen uns telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Termine sind meist kurzfristig möglich.
Ja. In vielen Fällen bieten wir Sofort- oder Express-Termine an.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
in Kostenvoranschlag enthält lediglich Reparaturkosten. Ein Gutachten hingegen ist deutlich umfangreicher und berücksichtigt u. a.:
In der Regel ab ca. 750–1.000 € Schadenhöhe (Bagatellschadengrenze). Unterhalb dieser Grenze genügt meist ein Kostenvoranschlag.
Die Wertminderung beschreibt den bleibenden Minderwert eines Fahrzeugs nach einem reparierten Unfallschaden. Besonders bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen ist sie relevant und wird im Gutachten berücksichtigt.
Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ auf einen Mietwagen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Reparaturdauer.
Die Begutachtung kann erfolgen:
Nein. Das Fahrzeug darf nicht repariert werden, bevor das Gutachten erstellt wurde. Andernfalls können wichtige Ansprüche verloren gehen.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder nahe daran liegen.
Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Er wird anhand regionaler und überregionaler Marktangebote ermittelt.
Ja. Sie können das Fahrzeug behalten und erhalten die *Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert* ausgezahlt.
Ein Beweissicherungsgutachten dokumentiert den Zustand eines Fahrzeugs, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden – z. B. vor Reparaturen oder bei strittigen Schäden.